Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28.10.2026 · Fassung 2.6
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über das Produkt Redefix, die über
den Online-Shop unter redefix.app geschlossen werden: den Kauf von Lizenzen,
Upgrades und Funktionsupdates sowie die kostenlose Testphase. Sie enthalten
auch die Lizenzbedingungen der Software (§ 8).
(2) Anbieter und Vertragspartner ist Martel Innovation, Inhaber Viktor Martel, Kreisental 11, 74925 Epfenbach (nachfolgend „Anbieter" oder „wir").
(3) Unser Angebot richtet sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Verträge schließen wir derzeit nur mit Kunden, die eine Anschrift in Deutschland angeben. Satz 1 gilt nicht für die Übertragung einer bereits erworbenen Lizenz (§ 8 Abs. 2 und 3): Sie kann auch ein neuer Inhaber mit Anschrift in der EU oder im EWR übernehmen. Käufe im Shop, auch Upgrades und Funktionsupdates, bleiben auf Anschriften in Deutschland beschränkt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Testphase
(1) Redefix ist eine lokal auf dem Gerät des Kunden laufende Software für Windows zur Sprach- und Diktatverarbeitung.
(2) Gegenstand des Kaufvertrags ist die Einräumung eines Nutzungsrechts (Lizenz) an der jeweils gewählten Ausführung (Basis oder Pro). Die Lizenz ist dem Kundenkonto des Kunden zugeordnet und wird durch eine vom Anbieter signierte, an einen Rechner gebundene Lizenzdatei freigeschaltet (§ 7).
(3) Eine dauerhaft kostenlose Ausführung wird nicht angeboten. Zum Kennenlernen stellen wir eine Testphase von 14 Tagen bereit. Sie setzt ein Kundenkonto mit bestätigter E-Mail-Adresse voraus und wird durch eine befristete Lizenzdatei freigeschaltet (§ 7). Bei der Registrierung bestätigt der Kunde diese AGB durch einen Haken; sie gelten damit auch für die Testphase. Die 14 Tage beginnen mit der Aktivierung auf dem jeweiligen Rechner; je Rechner ist nur eine Testphase möglich. Die Testphase zeigt den vollen Funktionsumfang, endet nach 14 Tagen automatisch, bedarf keiner Kündigung und ist kostenlos.
(4) Der Erwerb der Lizenz ist von der technischen Bereitstellung des Installers zu unterscheiden: Der Installer steht im Kundenkonto zum Herunterladen bereit; vor jedem Herunterladen bestätigt der Kunde diese AGB. Die Freischaltung erfolgt ausschließlich durch eine Lizenzdatei nach § 7. Ohne gültige Lizenzdatei ist die Software nicht nutzbar, auch nicht in der Testphase.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext, Kundenkonto
(1) Die Darstellung der Produkte im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Für einen Kauf benötigt der Kunde ein Kundenkonto. Bei der Registrierung bestätigt er diese AGB durch einen Haken (§ 2 Abs. 3). Rechnungsname und Rechnungsanschrift sind die Angaben aus dem Kundenkonto.
(3) Bestellablauf: Der Kunde wählt im Shop oder im Kundenkonto das Produkt, setzt die beiden Haken zu diesen AGB (einschließlich der Lizenzbedingungen der Software, § 8) und zur sofortigen Bereitstellung (§ 10) und klickt auf die Schaltfläche des Produkts („Basis kaufen“, „Pro kaufen“, „Auf Pro upgraden“ oder „Funktionsupdate kaufen“). Er wird dann zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Dort sieht er Produkt und Preis noch einmal, wählt die Zahlungsart und gibt seine Zahlungsdaten ein. Mit Anklicken der Schaltfläche zur Zahlung auf dieser Bezahlseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(4) Eingabefehler: Bis zum Anklicken der Schaltfläche zur Zahlung kann der Kunde seine Eingaben auf der Bezahlseite prüfen und ändern. Über den Zurück-Verweis der Bezahlseite oder durch Schließen der Seite bricht er den Vorgang ohne Bestellung ab. Sind Name oder Anschrift im Kundenkonto falsch, bricht der Kunde ab und lässt sie über support@redefix.app berichtigen.
(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung auf der Bezahlseite erfolgreich abgeschlossen ist. Wir bestätigen den Vertrag unverzüglich per E-Mail (Kaufbestätigung mit Lizenznummer, Rechnung, Bestätigung der Erklärung nach § 10 sowie dem vollständigen Text dieser AGB und der Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular). Die Lizenz wird freigeschaltet, sobald diese E-Mail versandt ist.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Englische Seiten des Shops dienen nur der Information; maßgeblich ist der deutsche Text dieser AGB.
(7) Vertragstext: Wir speichern zu jeder Bestellung Produkt, Preis,
Zeitpunkt, den Wortlaut der beiden Erklärungen und die Fassung dieser AGB.
Bestellungen und Rechnungen sieht der Kunde in seinem Kundenkonto. Die AGB
kann er jederzeit unter redefix.app/agb abrufen, speichern und ausdrucken;
die Kaufbestätigung enthält die Fassung, die für seinen Kauf gilt.
(8) Löschung des Kundenkontos: Der Kunde kann sein Kundenkonto im Kundenkonto selbst löschen; er bestätigt die Löschung mit seinem Passwort. Die Löschung ist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach dem letzten Kauf (Lizenz, Upgrade oder Funktionsupdate) möglich, damit ein Widerruf abgewickelt werden kann; das Kundenkonto zeigt den Tag an, ab dem die Löschung möglich ist. Während eines laufenden Bezahlvorgangs ist die Löschung nicht möglich. Name, E-Mail-Adresse, Passwort und Sitzungen werden dabei gelöscht oder unkenntlich gemacht. Gekaufte Lizenzen bleiben auf den bereits aktivierten Rechnern gültig; der Lizenzdatensatz bleibt ohne Bezug zur Person des Kunden bestehen. Ohne Kundenkonto sind die Übertragung einer Lizenz (§ 8 Abs. 3), die Aktivierung weiterer Rechner (§ 7) und der Kauf von Upgrades und Funktionsupdates (§ 6 Abs. 4 und 5) nicht mehr möglich. Rechnungs- und Bestelldaten bewahren wir wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 14b UStG) 8 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Rechnung auf und sperren sie für andere Zwecke. Rechner-Codes aus der Testphase lösen wir vom Kundenkonto und löschen sie nach 24 Monaten ohne Nutzung. Die Angaben zum Kundendatensatz beim Zahlungsdienstleister Stripe (Name, E-Mail-Adresse, Anschrift) machen wir bei der Löschung ebenfalls unkenntlich; bereits ausgestellte Rechnungen bleiben wegen der Aufbewahrungspflicht unverändert. Die Löschung bestätigen wir per E-Mail. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop angegebenen Preise.
(2) Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (Regelbesteuerung). Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Steuerermittlung erfolgt über Stripe Tax. Versandkosten fallen nicht an.
(3) Aktuelle Ausführungen und Preise:
- Redefix Basis – 49 €
- Redefix Pro – 99 €
- Upgrade Basis → Pro (je Lizenz) – Differenzbetrag 50 €
- Funktionsupdate (optional, je Funktionsupdate und Lizenz, siehe § 6 Abs. 4) – 19 €
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Sie erfolgt über die Bezahlseite von Stripe. Angeboten werden Kredit- und Debitkarte, PayPal, Link, Amazon Pay und Klarna; welche davon im Einzelfall verfügbar sind, zeigt die Bezahlseite. Für PayPal, Amazon Pay und Klarna gelten ergänzend die Bedingungen dieser Zahlungsdienste.
(2) Über jeden Kauf wird eine Rechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer erstellt (Stripe Invoicing) und dem Kunden per E-Mail sowie im Konto bereitgestellt.
§ 6 Nutzungsrecht (Lizenz)
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht, die erworbene Ausführung von Redefix bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Lizenz ist dem Kundenkonto zugeordnet; die Lizenzdateien dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Übertragung der Lizenz insgesamt regelt § 8 Abs. 2 und 3.
(2) Eine Lizenz gilt für eine natürliche Person (Nutzer) und berechtigt zur Nutzung auf höchstens zwei aktivierten Rechnern (§ 7), die der Nutzer selbst verwendet (z. B. Arbeitsplatz und Notebook). Die Nutzung einer Lizenz durch mehrere Personen, gleichzeitig oder abwechselnd, ist nicht gestattet; jede Person, die Redefix nutzt, benötigt eine eigene Lizenz. Ist der Kunde Unternehmer, weist er jede Lizenz einem Mitarbeiter oder Beauftragten als Nutzer zu. Ein Wechsel des Nutzers ist zulässig, wenn der bisherige Nutzer Redefix dauerhaft nicht mehr verwendet (z. B. bei Ausscheiden); die Weitergabe an andere Unternehmen bleibt untersagt. Die Übertragung der Lizenz insgesamt nach § 8 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Der Kunde kann mehrere Lizenzen erwerben. Jeder Kauf ist ein eigener Vertrag mit eigener Lizenznummer und eigener Rechnung. Je Kundenkonto sind bis zu zehn gekaufte Lizenzen möglich; für weitere wendet sich der Kunde an support@redefix.app.
(3) Der Umfang der Funktionen richtet sich nach der erworbenen Ausführung, wie im Shop beschrieben. Mitgelieferte Fachbibliotheken (z. B. juristische oder medizinische Fachwortlisten) sind Bestandteil der Ausführung Pro; eigene Wortlisten kann der Kunde in jeder Ausführung anlegen.
(4) Updates: Im Kaufpreis enthalten sind Programm-Updates für 12 Monate ab Kaufdatum (Update-Jahr). Dazu gehören auch Funktionsupdates (neue Funktionen und Erweiterungen), die innerhalb des Update-Jahres erscheinen; sie bleiben für diese Lizenz dauerhaft ladbar. Funktionsupdates, die nach Ablauf des Update-Jahres erscheinen, kann der Kunde optional und einzeln erwerben (§ 4 Abs. 3); ein Abonnement entsteht dadurch nicht. Funktionsupdates gelten je Lizenz: Ob ein Funktionsupdate im Kaufpreis enthalten ist, richtet sich nach dem Update-Jahr der jeweiligen Lizenz. Ein einzeln erworbenes Funktionsupdate gehört zu der Lizenz, für die der Kunde es kauft; bei mehreren Lizenzen wählt er die Lizenz beim Kauf. Nach Ablauf des Update-Jahres bleibt die zuletzt bereitgestellte Version dauerhaft nutzbar; die Lizenz verliert ihre Gültigkeit nicht. Sicherheitsrelevante Korrekturen stellen wir darüber hinaus dauerhaft unentgeltlich bereit, solange die Ausführung unterstützt wird. Die gesetzliche Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB) bleibt unberührt. Wird eine Lizenz nach § 8 Abs. 2 übertragen, geht die Restlaufzeit ihres Update-Jahres auf den neuen Inhaber über; das Update-Jahr beginnt nicht neu. Funktionsupdates, die der bisherige Inhaber für diese Lizenz erworben hat, gehen mit ihr über. Funktionsupdates seiner übrigen Lizenzen bleiben bei diesen.
(5) Upgrade: Ein Wechsel einer Lizenz von Basis auf Pro ist gegen Zahlung des Differenzbetrags möglich; bei mehreren Lizenzen wählt der Kunde die Lizenz. Die Lizenznummer bleibt dieselbe; für die bereits eingetragenen Rechner werden Lizenzdateien der höheren Ausführung ausgestellt. Rechner mit Internetverbindung erhalten sie beim nächsten Abgleich (§ 7 Abs. 2), spätestens nach 30 Tagen, oder sofort über „Lizenz jetzt abgleichen“. Für Rechner ohne Internetverbindung oder ohne automatischen Abgleich erzeugt der Kunde sie im Kundenkonto über den Rechner-Code neu (§ 7 Abs. 5). Mit dem Upgrade beginnt das Update-Jahr dieser Lizenz nach Absatz 4 neu. Das gilt auch, wenn der neue Inhaber einer übertragenen Lizenz sie auf Pro upgradet.
(6) Erstattung: Wird der Kaufpreis einer Lizenz vollständig erstattet (etwa nach einem Widerruf), endet das Nutzungsrecht an dieser Lizenz. Wir sperren sie. Der Kunde stellt die Nutzung dieser Lizenz auf allen Rechnern ein und löscht ihre Lizenzdateien. Wird ein Upgrade vollständig erstattet, gilt die Lizenz wieder als Basis.
§ 7 Aktivierung und Rechnerwechsel
(1) Jeder Rechner ist einmalig zu aktivieren. Mit Internetverbindung geschieht das in der Software („Redefix aktivieren"): Der Kunde gibt die E-Mail-Adresse seines Kundenkontos ein und bestätigt sie mit dem 6-stelligen Code, den wir ihm per E-Mail senden; ein Passwort wird in der Software nicht eingegeben. Übertragen werden dabei die E-Mail-Adresse, der Code, der Rechner-Code und ein vom Kunden im Aktivierungsdialog frei wählbarer Name des Rechners (vorbelegt „Mein Rechner“, darf leer bleiben). Der Rechner-Code wird aus Merkmalen des Rechners berechnet und ist nicht umkehrbar. Diktatinhalte, Audiodaten und Dateinamen werden nicht übertragen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde erhält daraufhin eine digital signierte Lizenzdatei für genau diesen Rechner. Die Software prüft sie bei jedem Start ohne Internetverbindung; eine dauerhafte Verbindung zum Anbieter ist für den Betrieb nicht erforderlich. Abgleich: Besteht eine Internetverbindung, gleicht die Software die Lizenz in Abständen mit dem Anbieter ab, bei einer gekauften Lizenz höchstens alle 30 Tage und auf Anforderung des Kunden („Lizenz jetzt abgleichen“), in der Testphase höchstens einmal je Kalendertag. Dabei übermittelt sie die Lizenzdatei und den Rechner-Code an uns und erhält gegebenenfalls eine aktualisierte Lizenzdatei (z. B. nach Kauf oder Upgrade) oder die Mitteilung, dass der Rechner nicht mehr freigeschaltet ist. Ohne Internetverbindung findet kein Abgleich statt; die Lizenzdatei einer gekauften Lizenz bleibt wirksam. Weitere Daten werden beim Abgleich nicht übertragen. Wünscht der Kunde keinen automatischen Abgleich, kann er seinen Rechner nach Absatz 5 über das Kundenkonto aktivieren; für diesen Rechner findet dann kein automatischer Abgleich statt.
(3) Hat der Kunde mehrere Lizenzen, ordnen wir den Rechner einer Lizenz mit freiem Platz zu. Ist bei allen Lizenzen die Höchstzahl nach § 6 Absatz 2 erreicht, verweigern wir die Aktivierung und teilen mit, welche Rechner belegt sind.
(4) Rechnerwechsel: Für einen Rechnerwechsel wendet sich der Kunde an support@redefix.app; wir geben den nicht mehr genutzten Platz frei. Das ist kostenlos. Mit der Freigabe endet die Nutzung auf diesem Rechner; der Kunde löscht dort die Lizenzdatei. Gleicht der freigegebene Rechner noch ab, verliert seine Lizenzdatei beim nächsten Abgleich ihre Wirkung.
(5) Steht auf dem Rechner des Kunden keine Internetverbindung zur Verfügung
oder wünscht er keinen automatischen Abgleich (Absatz 2), erfolgt die
Aktivierung über das Kundenkonto: Die Software zeigt den Rechner-Code an; der
Kunde meldet sich, bei Bedarf auf einem anderen Gerät, im Kundenkonto auf
redefix.app an, gibt dort den Rechner-Code ein, lädt die Lizenzdatei herunter,
überträgt sie bei Bedarf (z. B. per USB-Stick) auf den Rechner und liest sie in
der Software ein. Diese Aktivierung ist der Aktivierung mit Internetverbindung
gleichwertig; der Rechner überträgt dabei keine Daten. Das gilt auch für die
Testphase; deren Befristung prüft die Software auf dem Rechner. Eine
Testlizenzdatei schaltet den automatischen Abgleich nicht ab: Besteht eine
Internetverbindung, gleicht die Software sie nach Absatz 2 ab.
§ 8 Lizenzbedingungen der Software
(1) Geltung: Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Ausführungen einschließlich der Testphase. Sie ergänzen § 6 (Nutzungsrecht) und § 7 (Aktivierung). Weitere Lizenzbedingungen des Anbieters gelten nicht; für Open-Source-Komponenten gilt Absatz 6.
(2) Weitergabe: Der Kunde darf eine erworbene Lizenz insgesamt an einen Dritten weitergeben (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG); das gilt auch für den Weiterverkauf über Händler. Eine Aufspaltung ist ausgeschlossen: Die Lizenz geht nur mit beiden Rechnerplätzen gemeinsam über. Der bisherige Inhaber entfernt alle eigenen Kopien der Software. Im Übrigen darf der Kunde die Software nicht unterlizenzieren, vermieten oder verleihen.
(3) Umschreibung auf den neuen Inhaber: Damit der neue Inhaber die Lizenz nutzen kann, ordnen wir sie seinem Kundenkonto zu. Dazu senden der bisherige oder der neue Inhaber an support@redefix.app:
- die Rechnung oder die Lizenznummer,
- Name und E-Mail-Adresse des neuen Inhabers,
- eine Erklärung des bisherigen Inhabers, dass er alle Kopien der Software gelöscht hat.
Die Mitteilung dient nur der technischen Umsetzung. Die Wirksamkeit der Weitergabe hängt weder von ihr noch von unserer Zustimmung ab. Wir ordnen die Lizenz innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu. Der bisherige Inhaber stellt die Nutzung auf seinen Rechnern ein und löscht die Lizenzdateien; mit der Zuordnung geben wir seine Rechnerplätze frei. Für die Weitergabe berechnen wir kein Entgelt. Für den neuen Inhaber gelten diese AGB.
(4) Rückentwicklung und Lizenzschutz: Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren und den Lizenzschutz nicht umgehen, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) oder die Lizenz einer enthaltenen Open-Source-Komponente dies erlaubt.
(5) Sicherungskopie: Der Kunde darf zu Sicherungszwecken Kopien der Software anfertigen.
(6) Open-Source-Komponenten: Die Software enthält Open-Source-Komponenten Dritter. Ihre Lizenzen und Urheberrechtshinweise liegen der Software bei (Datei „THIRD_PARTY_NOTICES.txt“; der Volltext der GNU Lesser General Public License, Version 2.1, als „LGPL-2.1.txt“). Für diese Komponenten gelten vorrangig ihre eigenen Lizenzbedingungen. Räumt eine solche Lizenz weitergehende Rechte ein, gehen diese den Beschränkungen dieser AGB vor. Das gilt namentlich für das Recht, die unter der LGPL stehenden Bibliotheken „num2words“ und „pystray“ durch eigene Fassungen zu ersetzen.
(7) Fachbibliotheken: Mitgelieferte Fachbibliotheken (§ 6 Abs. 3) darf der Kunde im Rahmen seiner Lizenz in der Software verwenden. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung außerhalb der Software nicht gestattet. Eigene Wortlisten des Kunden sind davon nicht betroffen.
(8) Änderungen der Software: Über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern wir die Software nur aus einem der folgenden Gründe: Anpassung an eine geänderte technische Umgebung (z. B. eine neue Windows-Version), Schließen von Sicherheitslücken, Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, Beheben von Fehlern oder Ersatz einer nicht mehr verfügbaren Komponente durch eine gleichwertige. Solche Änderungen sind für den Kunden kostenlos; wir informieren ihn klar über sie. Funktionen der erworbenen Ausführung entfallen dadurch nicht; ein Wegfall richtet sich allein nach Absatz 9. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzbarkeit für einen Verbraucher mehr als nur unerheblich, informieren wir ihn rechtzeitig vorher per E-Mail über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über sein Recht, den Vertrag nach § 327r BGB unentgeltlich zu beenden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(9) Wegfall von Funktionen: Wir dürfen eine Funktion nur einschränken oder einstellen, wenn ein Ereignis sie unmöglich oder rechtlich unzulässig macht, das nach Vertragsschluss eintritt, für uns nicht vorhersehbar war und nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, etwa ein gesetzliches oder behördliches Verbot oder höhere Gewalt. Zuerst versuchen wir, die Funktion durch Ersatz oder ein Update zu erhalten. Gelingt das nicht, informieren wir den Kunden mindestens 4 Wochen vorab, soweit zumutbar; bei einem behördlichen Verbot oder höherer Gewalt unverzüglich. Fällt eine Funktion dauerhaft weg, erstatten wir den Teil des gezahlten Preises, der dem Anteil dieser Funktion am Gesamtwert nach der Produktbeschreibung zum Kaufzeitpunkt entspricht, höchstens den vollen Kaufpreis. Fällt die gesamte Software weg, erstatten wir den vollen Kaufpreis. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt und können weiter gehen, bei Verbrauchern etwa die Beendigung des Vertrags und die Minderung (§§ 327i, 327m BGB). Die Haftung richtet sich nach § 12.
(10) Verstöße: Verstößt der Kunde erheblich gegen § 6 oder diesen § 8, etwa indem er eine weitergegebene Lizenz weiter nutzt oder mehrere Personen eine Lizenz nutzen lässt, mahnen wir ihn zuerst ab und setzen ihm eine Frist von 14 Tagen zur Abhilfe. Die Abmahnung ist nur in den Fällen des § 314 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, etwa wenn der Kunde die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert. Danach ergreifen wir das mildeste Mittel, das genügt: Zuerst sperren wir die betroffene Lizenzdatei oder den betroffenen Rechner, erst wenn das nicht genügt, die gesamte Lizenz. Endet das Nutzungsrecht, stellt der Kunde die Nutzung ein und entfernt die installierten Kopien. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Bereitstellung
(1) Der Installer wird als Download bereitgestellt. Die Lizenz wird nach Zahlungseingang unverzüglich dem Kundenkonto zugeordnet; die Kaufbestätigung per E-Mail nennt die Lizenznummer. Eine Lizenzdatei wird je Rechner nach § 7 ausgestellt.
(2) Systemvoraussetzungen sind der Produktbeschreibung zu entnehmen (Windows).
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu (Seite „Widerruf"). Es gilt für jeden Kauf gesondert: Lizenz, Upgrade und Funktionsupdate.
(2) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht, sobald wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat und wir ihm den Vertrag mit dieser Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt haben (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Die Erklärung gibt der Kunde beim Kauf durch einen eigenen Haken ab; die Kaufbestätigung per E-Mail gibt ihren Wortlaut und Zeitpunkt wieder.
(3) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 11 Mängel / Gewährleistung digitaler Produkte
(1) Für die Bereitstellung digitaler Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 327 ff. BGB), gegenüber Verbrauchern insbesondere die Regelungen über die Aktualisierung und Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte.
(2) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(3) Hinweis: Spracherkennung und maschinelle Textaufbereitung sind naturgemäß nicht fehlerfrei. Wichtige Ergebnisse sollte der Kunde vor der Verwendung prüfen. Dieser Hinweis ist keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Software; die gesetzlichen Anforderungen an sie (§ 327e BGB) und die Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Heidelberg (§ 38 Abs. 1 ZPO). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vereinbarung nicht; für sie gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen dieser AGB gelten für einen bestehenden Vertrag nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Das gilt nicht für Änderungen der Software nach § 8 Absatz 8 und 9; sie richten sich nach diesen Absätzen.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.